Wohnungseigentums-Verwaltung


Bei der Wohnungseigentumsverwaltung handelt es sich um die Verwaltung einer Wohnanlage mit Eigentumswohnungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Die Aufgaben des Verwalters ergeben sich aus dem Wohnungseigentumsgesetz, der notariellen Teilungserklärung,  Beschlüssen und ergänzend auch aus dem Verwaltervertrag.

Ein Ausschnitt Unserer Leistungen

  • Betriebskostenabrechnung nach WEG
  • Erstellung eines Wirtschaftsplans
  • Durchführung der jährlichen Eigentümerversammlungen
  • Abwicklung des Zahlungsverkehrs über ein WEG-Eigenkonto inklusive einer transparenten Buchführung 
  • Aufbau einer Instandhaltungsrücklage auf dem WEG-Sparbuch
  • Planung und Durchführung von Instandhaltungsmaßnahmen 
  • Zusammenarbeit mit örtlichen Handwerkern und Versorgern
  • Abschluß von Verträgen mit Versicherungen inklusive Schadensabwicklung 
  • Vertretung der WEG gegenüber Dritten
  • Erstellung einer objektspezifischen Hausordnung und organisieren von Dienstleistungen wie Treppenhausreinigung, Gartenpflege, Hausmeister- und Winterdienst

 

Zusätzlich bieten wir die Sondereigentumsverwaltung


Bei der Sondereigentumsverwaltung agieren wir im Bereich der WEG für die Verwaltung von vermieteten Eigentumswohnungen.

 

Leistungen dazu finden Sie unter MIETVERWALTUNG