Rauchwarnmelder


In Deutschland sterben jährlich schätzungsweise 500 Menschen durch Brände die z.B. durch einen technischen Defekt oder durch Unachtsamkeit entstehen. Dabei sind es ca 70% die im Schlaf vom Feuer getötet werden. 

 

In den meisten Fällen ist es nicht die Flamme, die zum Tode führt sondern die giftigen Rauchgase die bei einem Brand entstehen und während des Schlafes nicht erkannt werden.

 

Hier könnte ein Rauchwarnmelder Leben retten , denn auch während des Schlafs bleibt das Gehör aktiv.

 

Die Rauchwarnmelderpflicht ist in vielen Bundesländern schon gesetzlich verankert und wird in der zuständigen LandesBauOrdnung geregelt.

 

 

Für Bayern gilt:

  1. In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, die zu Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben.
  2. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.
  3. Die Eigentümer vorhandener Wohnungen sind verpflichtet,                                          jede Wohnung bis zum 31. Dezember 2017 entsprechend auszustatten.
  4. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzern, es sei denn, der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst.

 


"Sorgen Sie jetzt schon vor und bringen Sie Sicherheit in Ihr heim."



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